Hallo ihr, ich habe zwar erst mein Interview am 27. Oktober, mich interessiert aber trotzdem wie das so mit dem Zoll ist. Also ich möchte auf jeden Fall shoppen, Klamotten, Laptop und ein I Phone... (wenn man schon mal dort ist) Wird denke ich mal die 430€ Grenze überschreiten. Muss man das auch Verzollen oder wie ist das wenn man ein Visum hat und ein Jahr lang weg ist? Grüßle Silke
Re: Zoll Leider ist das beim Visa genau das gleiche! Jedoch machen Sie da die Ausnahme das WENN die Anziehsachen älter als 2 Monate sind man die nicht verzollen brauch! Also in den letzten 2 Monaten nicht mehr so viel Kaufen. Bei elektrogeräten gilt das leider nicht!! Da gilt die letzten 2 Jahre! Wenn du dir also in den 12 Monaten USA was zulegst und die merken dass dann musst dafür die Steuern entrichten wenn du über die 430€ grenze fällst! Dass zählt also für I Phone sowie für Laptop und anderen E geräten! ;-)
Re: Zoll Super, danke. Na ja, das mit den Klamotten ist ja gut, dann muss ich mir das mit den zwei Monaten merken und einfach gleich am Anfang shoppen Das mit dem I Phone müsste auch noch passen und mit dem Laptop mal gucken wie ich das noch so mache. Grüßle und noch einen schönen Sonntag Silke
So ein Quatsch! Ich weiss nicht warum Leute immer so ein Schwachsinn von sich geben?! Was meinst du denn wieviel ich aus den Staaten mitgebracht hab?Da kannste mit 430 EUR gar nix anfangen. Ich musste sogar ein Packet mit ca. 50 Kg nach Deutschland schicken, und glaub mir, das war wesentlich mehr Wert. Mann muss sich halt auch mal die Mühe geben und suchen: 1) Befreit von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und von etwaigen besonderen Verbrauchsteuern ist danach unter bestimmten Voraussetzungen Übersiedlungsgut natürlicher Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem nicht zur Europäischen Union (EU) gehörenden Land (Drittland) nach Deutschland verlegen. 2) Übersiedlungsgut sind Waren, die zum persönlichen Gebrauch der Beteiligten oder für ihren Haushalt bestimmt sind und die nach Art und Menge keinen kommerziellen Zweck erkennen lassen. Dazu rechnen insbesondere neben Hausrat (z.B. Möbel und Wäsche, Elektroartikel wie PC, Laptop, Stereoanlage etc.) Fahrräder/ Bike und Krafträder, private Kraftfahrzeuge und deren Anhänger, Wassersportfahrzeuge, Sportflugzeuge, sowie Haus- und Reittiere, Pflanzen. Als Übersiedlungsgut gelten auch Haushaltsvorräte in den von einer Familie üblicherweise als Vorrat gehaltenen Menge. Ausgeschlossen von der Einfuhrabgabenbefreiung für Übersiedlungsgut sind Nutzfahrzeuge und gewerblich genutzte Gegenstände, soweit es sich nicht um tragbare Instrumente für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten handelt. Tabak, Tabakwaren und alkoholische Erzeugnisse sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen; Parfüm, Toilettewasser und Kaffee sind dagegen im Umfang der jeweiligen Reisefreimenge abgabenfrei. 3) Voraussetzungen der Einfuhrabgabenbefreiung Die Einfuhrabgabenbefreiung hängt von folgenden Voraussetzungen ab: der Beteiligte muss mindestens 12 aufeinander folgende Monate im Drittland gewohnt haben; ein kürzeres Wohnen genügt, wenn es nachweislich für mindestens ein Jahr geplant war; Gebrauchsgegenstände müssen von dem Beteiligten vor der Aufgabe seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Drittland während einer bestimmten Mindestfrist (in der Regel 6 Monate) benutzt worden sein und 12 Monate nach der Einfuhr zu den gleichen Zwecken weiter benutzt werden (bei Veräußerung oder Gebrauchsüberlassung innerhalb der 12-Monats-Frist entstehen die Einfuhrabgaben!); Das Übersiedlungsgut muss innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland einer Zollstelle zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet werden (s. auch Nr. 4 letzter Satz); diese Frist gilt auch bei Einfuhr in Teilsendungen. 4) Nachweise: Als Nachweis, dass die Voraussetzungen der Einfuhrabgabenfreiheit für Übersiedlungsgut vorliegen, genügen im Regelfall: eine Bescheinigung (z.B. ein Abzugsattest) der zuständigen drittländischen Behörde, aus der hervorgeht, wie lange der Übersiedelnde im Drittland gewohnt hat; ein Zuzugsattest (Anmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt), Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder dgl. zum Nachweis der Wohnsitznahme in Deutschland. Bei Kraftfahrzeugen und Sportflugzeugen ist außerdem eine Bescheinigung der zuständigen drittländischen Behörde erforderlich, aus der hervorgeht, dass das Kraftfahrzeug oder Sportflugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war. 5) Sonderfälle In Sonderfällen kann Übersiedlungsgut vor der Übersiedlung einfuhrabgabenfrei eingeführt werden, z.B. wenn die Übersiedlung nahe bevorsteht oder wenn die Rückkehr nach wechselndem Drittlandsaufenthalt später erfolgen soll und diese Umstände der betreffenden deutschen Zollstelle glaubhaft gemacht werden. Auskünfte erteilen die Zollstellen. Ggf. wird die Zollstelle die Abfertigung als Übersiedlungsgut von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn Unterlagen (z.B. Anmeldebescheinigung) bei der Einfuhrabfertigung noch nicht vorliegen. Für die Zollanmeldung von Übersiedlungsgut zum freien Verkehr ist in Deutschland ein besonderer Vordruck erforderlich, der bei den Zollstellen oder im Vordruckhandel erhältlich (Vordruck 0350 "Zollanmeldung für die Abfertigung von Übersiedlungsgut") und über die Internetseite http://www.zoll.de/> Vorschriften und Vordrucke > Formularcenter > Zölle als pdf-Datei abrufbar ist. Der Antrag ist mit den oben genannten Unterlagen und dem Übersiedlungsgut der Zollstelle vorzulegen, bei der die Einfuhr des Übersiedlungsgutes erfolgt. Die deutschen Zollstellen (mit Anschriften/Telefonnummern) finden Sie wie folgt: http://www.zoll.de/ > Infothek > Dienststellenverzeichnis
Bleib mal ganz ruhig. Ganz wichtig scheint da nämlich der Begriff 'gewöhnlicher Wohnsitz' zu sein: "Der gewöhnliche Wohnsitz Einige Zollbefreiungstatbestände stellen auf den so genannten gewöhnlichen Wohnsitz einer natürlichen Person ab. Ist bei mehreren Wohnsitzen fraglich, welcher davon der gewöhnliche Wohnsitz ist, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf den Ort abzustellen, an dem der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Person liegt. Das ist regelmäßig der Ort, zu dem die Person wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen enge Beziehungen hat. Als Entscheidungskriterien können herangezogen werden: Ort, der regelmäßig von der Person und ihren Familienangehörigen aufgesucht wird, Ort der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, Ort des tatsächlichen Schulbesuchs der Kinder, Einrichtung der Wohnung, Ort, an dem die Vermögensinteressen liegen oder Ort, an dem die verwaltungsmäßigen Beziehungen zu den staatlichen Stellen und gesellschaftlichen Einrichtungen bestehen. Der Besuch einer Schule oder Universität oder die Ausführung eines beruflichen Auftrags allein bewirkt nicht die Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes. Auch in diesen Fällen ist entscheidend, an welchem Ort die betreffende Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat bzw. beibehält. Als Nachweise für die Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes - die bei der entsprechenden Abfertigung vorzulegen sind - kommen insbesondere in Betracht: eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde, aus der hervorgeht, wie lange der Beteiligte im Ausland gewohnt hat und eine Meldebescheinigung, ein Miet- oder Arbeitsvertrag oder dergleichen zum Nachweis der Wohnsitznahme im deutschen Teil des Zollgebiets." Einige Kriterien entsprechen unserem Aufenthalt, andere meines Erachtens nach eher nicht... Außerdem: Ein bisschen aufpassen muss man also immernoch, sogar, wenn dieses Übersiedlungsverfahren so funktioniert.
Glaub mir, wenn du den Leuten vom Zoll vorzeigst, das du dort nachweislich gelebt hast, passiert gar nix. Ich hab mir 2 Digicams (Wert alleine schon ca. 1800 USD), ca. 6 Paar neue, sogar unbenutze Schuhe, Klamotten etc pp und ca. 10TSD Dollar in Traveller Cheques dabei gehabt, hat die dann gar nicht mehr interessiert. Also macht euch nicht so nen Kopf, das klappt schon alles. Ihr werdet vermutlich eh die großen Anschaffungen erst nach ca. 6 Monaten oder später machen (ausser ihr bringt schon genügend Kohle mit) wenn ihr dann in den Service kommt. Also be cool Enjoy the greatest Year in ya live cheers!
also aufpassen sollte man schon. nur weil ein paar zollbeamte nicht darauf achten heißt das nicht das alle das tun. erst recht jetzt wo so viele reportagen und kontrollen beim zoll gemacht werden ob diese auch nach den bestimmungen arbeiten. fakt ist so lange du in deutschland gemeldet bist, egal ob bei deinen eltern oder mit ner eigenen wohnung und nicht in amerika, gibt es keine zollfreiheit. wenn du vom zoll kontrolliert wirst, wird ja auch dein pass kontrolliert und geguckt wo du gemeldet bist. daher auch wenn man die grenze nicht überschreitet, bons aufbewahren. dann hat man weniger streß mit dem zoll udn muss eventuell nicht doch noch steuern zahlen. wenn keine bons da sind werden die sachen per internet geschätzt und wenn der preis dann gestiegen ist, ist man vielleicht schon über der grenze und man muss doch noch steuern und strafe zahlen. natürlich gibt es immer wieder tricks um die sachen anders rüber zu bekommen, zb ein paket oder mehrer ubers jahr verteilt nach deutscland zu shicken mit der deklaration geschenk oder muster. dieser wert darf aber natülich von mehreren hundert sein, sonst fält es auch udn preisschilder und bons dürfen natürlich auch nicht da sein ;D
Mhh ... Ich habe das irgendwie jetzt nicht richtig gecheckt ich meine wenn ich mir drüben nur Klamotten kaufe , können die mir doch garnicht nachweisen das die von dort sind wenn es jetzt z.B. internationale Marken sind wie Mango oder sowas .
naja aber die sehen ja wie lange du drüben warst in deinem pass und dann wie die klamotten aussehen. wenn die nicht super abgetragen sind und keine bons dafür hast, kannst davon ausgehen, dass der zoll davon ausgeht, das du das dort gekauft hast und dann sind gebühren fällig. seht ihr eigentlich nie irgendwelche sendung wie "Achtung kontrolle" oder so? die sind sehr lehrreich
solange die klamotten/schuhe nicht mehr original verpackt bzw. mit preisschildern od. sonstigen etiketten versehen sind, kann dir der zoll gar nichts (mangel an beweisen). kumpel von mir is grad erst mit 6 paar nagelneuen schuhen+klamotten zurück gekommen, vom zoll gefilzt worden...kein problem- nur doof geschaut haben sie... übrigens ist man so geshen, schon gemeldet in den usa. "legal alien" nennt sich das. angabe des wohnsitzes (usa) hat man ja auch auf der florida id (wenn man sich eine holt),diese gilt auch nur bis ende des visas- solange hast du die selben rechte und pflichten wie ein us-bürger (ausser wahlrechte oder so). ps.: hartz4-tv sendungen sollten nicht als prädikat "besonders lehrreich" angesehen werden :-*. danke!
das mit dem klamotten ist völliger quatsch ich war selbst schon drüben und kam noch mit 2 extra riesen taschen neuer sachen zurück und ich war nur einen monat da und meine freundin hat das programm auch schon gemacht und kam mit nem ganzen koffer extra mit neuen kamotten zurück es es gab überhaupt keine probleme! deshalb würde ich mir wegen neuer kleidung mal garkeine sorgen machen ...
was meinste denn bitte schön mit harz4-tv sendungen? und nur weil ich das beispiel gebracht habe heißt dass nicht das ich das da her habe. ich hab meine informationen von meiner freundin die beim zoll arbeitet und ich glaub die sollte es wissen.